Schulungsmaterial zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten hier verfügbar

Die Mitglieder des Industrieverbandes Giesserei-Chemie e.V. (IVG) oder des Bundesverbandes der Deutschen Gießerei-Industrie e.V. (BDG) können das kostenlose Schulungsmaterial zur internen Schulung kostenfrei bestellen. Wenden Sie sich an den Fachberand IVG oder BDG.

Zur Erfüllung der Anforderungen nach Beschränkungseintrag Nr. 74 der REACH-Verordnung (EG) NR. 1907/2006


Gemäß der EU-weiten Beschränkung vom 24.08.2020 gem. Verordnung (EU) 2020/1149 bezüglich des Inverkehrbringens sowie der Weitergabe und  Verwendung von Diisocyanaten dürfen Diisocyanate nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn

  1. die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gew.-% oder
  2. der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.

Bitte beachten Sie dabei folgende Verwendungshinweise sowie insbesondere die Folien 1 und 2 des Schulungsmaterials bevor mit der Anpassung des Materials und der internen Schulung begonnen wird:

  • Schulung zur Erfüllung der Voraussetzung für die Verwendung von MDI & PMDI
    • a) in Gießereien,
    • b) bei der Herstellung von Gießereichemikalien und
    • c) in Laboren

entsprechend der Verordnung (EU) 2020/1149

  • Der Verwender der Schulungsunterlagen kann auch nur einzelne Rubriken der Schulung (a) bis c)) verwenden, sofern einzelne nicht zutreffen. Lediglich Teil I gilt für alle drei Rubriken gleichermaßen.
  • Die Anpassung/Veränderung/Ergänzung der Schulungsunterlagen entsprechend der unternehmensinternen Begebenheiten/Anforderungen/Vorschriften ist ausdrücklich erlaubt. Dies kann unter anderem sein:
    • Layout
    • Illustrationen zu spezifischen Expositionswegen, PSA, Messwerte
    • Implementierung in internes Schulungssystem
    • Austausch von Bildern
    • Änderung von Begrifflichkeiten etc.
  • In einer Präsenzschulung ist eine Erfolgskontrolle z.B. durch einen Multiple-Choice Test nicht erforderlich, wenn sich der Schulende im Gespräch vergewissert, dass die Ausführungen verstanden wurden.
  • Der erfolgreiche Abschluss einer durchgeführten Schulung muss dokumentiert werden, um die Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/1149 zu erfüllen.
  • Neben der Möglichkeit der Präsenzschulung über diese Präsentation im Unternehmen besteht weiterhin die Möglichkeit der Durchführung von Online-Schulungen und Bezug weiterer Schulungsmaterialien über folgende Seite der Verbände ISOPA & ALIPA: https://www.safeusediisocyanates.eu/de/

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Dr. Timo Rhauderwiek
Telefon: +49 (0) 511 98490-0

E-Mail: info@giessereichemie.de